Welche Software erfüllt die ArbZG-Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Kurze Antwort
- Das BAG-Urteil vom 13.09.2022 verpflichtet alle Arbeitgeber zur lückenlosen elektronischen Arbeitszeiterfassung.
- §3 ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden (maximal 10 Stunden mit Ausgleich).
- §16 Abs. 2 ArbZG verlangt Aufzeichnung der über 8 Stunden hinausgehenden Zeit; Verstöße werden mit bis zu 30.000 € Bußgeld geahndet.
- Die Software muss GoBD-konforme Archivierung (10 Jahre) und DSGVO-Konformität gewährleisten.
- 4mystaff erfüllt alle diese Anforderungen und ist sofort einsatzbereit.
Was sagt das Gesetz? (Überblick)
- BAG-Urteil 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21): Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit gilt sofort für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe.
- §3 ArbZG: Tägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden; Verlängerung auf 10 Stunden nur, wenn im Ausgleichszeitraum von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden.
- §16 Abs. 2 ArbZG: Arbeitgeber müssen die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und 2 Jahre aufbewahren.
- GoBD: Arbeitszeitdaten als steuerrelevante Unterlagen müssen 10 Jahre unveränderlich archiviert werden.
- DSGVO / BDSG: Verarbeitung von Arbeitszeit-Daten erfordert Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Datenschutz-Folgenabschätzung bei Massenverarbeitung und ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Praktische Beispiele
Handwerksbetrieb mit 12 Mitarbeitern (München)
Ein Fliesenleger-Betrieb führte Excel-Listen. Nach einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt fest, dass Überstunden nicht korrekt erfasst wurden. Bußgeld: 8.400 €. Mit elektronischer Zeiterfassung wäre dies vermeidbar gewesen.
Pflegedienst mit Schichtbetrieb
Ein ambulanter Pflegedienst nutzt 4mystaff für Schichtplanung und Zeiterfassung. Die erfassten Zeiten lassen sich auswerten und für die Lohnabrechnung bereitstellen.
IT-Agentur mit Homeoffice
Eine Berliner Web-Agentur mit 25 Remote-Mitarbeitern trackt Arbeitszeiten per App. Das System erkennt automatisch Überschreitungen der 10-Stunden-Grenze und sendet Warnungen an die Teamleiter.
Häufige Fehler bei der Arbeitszeiterfassung
- Nur Überstunden erfassen: §16 ArbZG verlangt die vollständige Erfassung, nicht nur die über 8 Stunden hinausgehende Zeit. Das BAG-Urteil geht noch weiter.
- Excel-Tabellen als Archiv: Manipulierbare Tabellen erfüllen keine GoBD-Anforderungen. Protokolle müssen unveränderlich und revisionssicher sein.
- Keine saubere Übergabe an die Lohnabrechnung: Zeiterfassung ohne klar geregelte Übergabe der Zeitdaten führt zu doppelter Dateneingabe und Fehlern in der Lohnabrechnung.
- Pausenzeiten ignorieren: §4 ArbZG schreibt Mindestpausen vor (30 Min. ab 6 Stunden, 45 Min. ab 9 Stunden). Das System muss Pausen getrennt erfassen.
Wie hilft 4mystaff bei der ArbZG-Konformität?
- Lückenlose Zeiterfassung: Stempeluhr per App, Web-Browser oder QR-Code — jeder Arbeitsbeginn und jedes Ende wird sekundengenau protokolliert.
- Automatische ArbZG-Prüfung: Das System warnt in Echtzeit bei Überschreitung der 10-Stunden-Grenze und nicht eingehaltenen Pausenvorschriften.
- GoBD-konformes Archiv: Alle Zeiteinträge werden unveränderlich gespeichert, mit Zeitstempel und Prüfprotokoll (Audit Trail).
- Auswertung der Zeitdaten: Erfasste Arbeitszeiten lassen sich pro Mitarbeiter und Zeitraum auswerten und manuell an die Lohnabrechnung übergeben.
- DSGVO-konform: Hosting auf deutschen Servern, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive, kein Datentransfer in Drittstaaten.
ArbZG-konforme Zeiterfassung
Jetzt ArbZG-Pflicht erfüllen — ohne Mehraufwand
4mystaff bietet elektronische Arbeitszeiterfassung mit GoBD-Archiv und DSGVO-Konformität — ab dem ersten Tag einsatzbereit.
4mystaff 6 Monate kostenlos testen →