Zeiterfassung und HR: Distribution für Deutschland
In der Distribution stehen zwei sehr unterschiedliche Gruppen im gleichen Plan: Lagerkräfte im Schichtdienst und Fahrer mit gesetzlich geregelten Lenkzeiten. 4mystaff deckt beide ab — Zeiterfassung je Standort, Tour- und Schichtplanung, Überstundenzähler und die Aufzeichnung nach §16 Abs. 2 ArbZG als Grundlage für die Lohnbuchhaltung.
Schichtplanung für Lager und Fahrer
Rotierende Dienstpläne für Lagerkräfte, Kommissionierer und Fahrer entstehen in einem Kalender, Ausfälle besetzen Sie vor Schichtbeginn nach. Sie sehen sofort, welche Tour von morgen unterbesetzt ist. Für Deutschland konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach ArbZG §16(2) — Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (BAG-Urteil vom 13.09.2022).
Der Ablauf „Schichtplanung für Lager und Fahrer“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für MiLoG §17 und Überstundennachweise und für eine Prüfung durch Gewerbeaufsicht / Zoll-FKS bereit.
Zeiterfassung an mehreren Standorten
Gebucht wird am Terminal im Lager, am Tablet oder per App, und jede Stunde landet am richtigen Standort. Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht zur Arbeitszeit erfüllen Sie damit prüffest. Für Deutschland konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach ArbZG §16(2) — Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (BAG-Urteil vom 13.09.2022).
Der Ablauf „Zeiterfassung an mehreren Standorten“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für MiLoG §17 und Überstundennachweise und für eine Prüfung durch Gewerbeaufsicht / Zoll-FKS bereit.
Lenk- und Ruhezeiten
Lenkzeiten, Pausen und die täglichen Ruhezeiten Ihrer Fahrer laufen mit, inklusive Warnung vor dem Überschreiten der Grenzwerte. Die Nachweise bleiben lückenlos archiviert. Für Deutschland konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach ArbZG §16(2) — Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (BAG-Urteil vom 13.09.2022).
Der Ablauf „Lenk- und Ruhezeiten“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für MiLoG §17 und Überstundennachweise und für eine Prüfung durch Gewerbeaufsicht / Zoll-FKS bereit.
Obergrenzen für Überstunden
Überstunden werden je Beschäftigten berechnet und gemeldet, bevor die Wochengrenze erreicht ist. Sie entscheiden zwischen Freizeitausgleich und Zuschlag. Für Deutschland konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach ArbZG §16(2) — Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (BAG-Urteil vom 13.09.2022).
Der Ablauf „Obergrenzen für Überstunden“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für MiLoG §17 und Überstundennachweise und für eine Prüfung durch Gewerbeaufsicht / Zoll-FKS bereit.
Auswertungen zu Anwesenheit und Kosten
Kennzahlen zu Arbeitsstunden, Abwesenheiten, Überstunden und Personalkosten pro Lager oder Tour. Geprüfte Daten gehen als Export in die Lohnabrechnung. Für Deutschland konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach ArbZG §16(2) — Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (BAG-Urteil vom 13.09.2022).
Der Ablauf „Auswertungen zu Anwesenheit und Kosten“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für MiLoG §17 und Überstundennachweise und für eine Prüfung durch Gewerbeaufsicht / Zoll-FKS bereit.
Häufig gestellte Fragen
Wie erfassen Mitarbeitende ihre Zeit an mehreren Lagerstandorten?
Die Erfassung ist standortgebunden: Terminal am Lagereingang oder Smartphone-App mit Standortprüfung im Moment des Stempelns. Der Bericht weist Stunden je Standort und je Person aus, sodass nichts doppelt gezählt wird, wenn jemand in derselben Woche zwei Lager abdeckt.
Wie passen Lenk- und Ruhezeiten zur Arbeitszeiterfassung?
Es sind zwei Aufzeichnungen, die zusammenpassen müssen. Lenkzeiten und Pausen richten sich nach der VO (EG) 561/2006 — neun Stunden Tageslenkzeit, zweimal wöchentlich zehn, 45 Minuten Pause nach viereinhalb Stunden — und werden über den digitalen Tachographen nachgewiesen. Die Arbeitszeit der Fahrer folgt §21a ArbZG: 48 Stunden im Durchschnitt, in einer Einzelwoche maximal 60 Stunden. Abweichungen zwischen beiden Quellen werden markiert.
Gilt für mein Lager die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz?
Ja. Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe ist in §2a SchwarzArbG genannt, daher greift §17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre bereitzuhalten. Unabhängig davon verlangt das BAG (13.09.2022, 1 ABR 22/21) ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit.
Wie halte ich Überstunden in Spitzenmonaten im Rahmen?
Der Plan zeigt den Überstundenzähler pro Person und rechnet den Sechs-Monats-Durchschnitt nach §3 ArbZG mit, bevor Sie freigeben. Schichten, die eine Person über die Grenze bringen würden, werden abgelehnt — mit Hinweis darauf, wer stattdessen verfügbar ist.