Zeiterfassung und HR: Distribution für die Schweiz

In der Distribution stehen zwei sehr unterschiedliche Gruppen im gleichen Plan: Lagerkräfte im Schichtdienst und Fahrer mit gesetzlich geregelten Lenkzeiten. 4mystaff deckt beide ab — Zeiterfassung je Standort, Tour- und Schichtplanung, Überstundenzähler und die Aufzeichnung nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 als Grundlage für die Lohnbuchhaltung.

Schichtplanung für Lager und Fahrer

Rotierende Dienstpläne für Lagerkräfte, Kommissionierer und Fahrer entstehen in einem Kalender, Ausfälle besetzen Sie vor Schichtbeginn nach. Sie sehen sofort, welche Tour von morgen unterbesetzt ist. Für die Schweiz konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach Arbeitsgesetz (ArG) Art. 46 und ArGV 1 Art. 73 — Verzeichnisse und Unterlagen zu Arbeits- und Ruhezeiten, die fünf Jahre aufzubewahren sind.

Der Ablauf „Schichtplanung für Lager und Fahrer“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für Überzeitnachweise und Ferienansprüche und für eine Prüfung durch die kantonalen Arbeitsinspektorate bereit.

Zeiterfassung an mehreren Standorten

Gebucht wird am Terminal im Lager, am Tablet oder per App, und jede Stunde landet am richtigen Standort. Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht zur Arbeitszeit erfüllen Sie damit prüffest. Für die Schweiz konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach Arbeitsgesetz (ArG) Art. 46 und ArGV 1 Art. 73 — Verzeichnisse und Unterlagen zu Arbeits- und Ruhezeiten, die fünf Jahre aufzubewahren sind.

Der Ablauf „Zeiterfassung an mehreren Standorten“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für Überzeitnachweise und Ferienansprüche und für eine Prüfung durch die kantonalen Arbeitsinspektorate bereit.

Lenk- und Ruhezeiten

Lenkzeiten, Pausen und die täglichen Ruhezeiten Ihrer Fahrer laufen mit, inklusive Warnung vor dem Überschreiten der Grenzwerte. Die Nachweise bleiben lückenlos archiviert. Für die Schweiz konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach Arbeitsgesetz (ArG) Art. 46 und ArGV 1 Art. 73 — Verzeichnisse und Unterlagen zu Arbeits- und Ruhezeiten, die fünf Jahre aufzubewahren sind.

Der Ablauf „Lenk- und Ruhezeiten“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für Überzeitnachweise und Ferienansprüche und für eine Prüfung durch die kantonalen Arbeitsinspektorate bereit.

Obergrenzen für Überstunden

Überstunden werden je Beschäftigten berechnet und gemeldet, bevor die Wochengrenze erreicht ist. Sie entscheiden zwischen Freizeitausgleich und Zuschlag. Für die Schweiz konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach Arbeitsgesetz (ArG) Art. 46 und ArGV 1 Art. 73 — Verzeichnisse und Unterlagen zu Arbeits- und Ruhezeiten, die fünf Jahre aufzubewahren sind.

Der Ablauf „Obergrenzen für Überstunden“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für Überzeitnachweise und Ferienansprüche und für eine Prüfung durch die kantonalen Arbeitsinspektorate bereit.

Auswertungen zu Anwesenheit und Kosten

Kennzahlen zu Arbeitsstunden, Abwesenheiten, Überstunden und Personalkosten pro Lager oder Tour. Geprüfte Daten gehen als Export in die Lohnabrechnung. Für die Schweiz konfiguriert: die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach Arbeitsgesetz (ArG) Art. 46 und ArGV 1 Art. 73 — Verzeichnisse und Unterlagen zu Arbeits- und Ruhezeiten, die fünf Jahre aufzubewahren sind.

Der Ablauf „Auswertungen zu Anwesenheit und Kosten“ hält Stunden, Freigaben und Verlauf für Überzeitnachweise und Ferienansprüche und für eine Prüfung durch die kantonalen Arbeitsinspektorate bereit.

Häufig gestellte Fragen

Wie erfassen Mitarbeitende ihre Zeit an mehreren Lagerstandorten?

Die Erfassung ist standortgebunden: Terminal am Lagereingang oder Smartphone-App mit Standortprüfung im Moment des Stempelns. Der Bericht weist Stunden je Standort und je Person aus, sodass nichts doppelt gezählt wird, wenn jemand in derselben Woche zwei Lager abdeckt.

Wie passen Lenk- und Ruhezeiten zur Arbeitszeiterfassung?

Es sind zwei Aufzeichnungen, die zusammenpassen müssen: Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, die über den Fahrtenschreiber bzw. Tachographen nachgewiesen werden, und die Arbeitszeit nach dem für Ihren Betrieb geltenden Recht. Die konkreten Grenzen hinterlegen Sie einmal; Abweichungen zwischen beiden Quellen werden markiert.

Muss ich die Arbeitszeit meiner Lagerkräfte aufzeichnen?

Ja. Nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Überzeit und Pausen dokumentieren. Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und den kantonalen Arbeitsinspektoraten auf Verlangen vorzulegen. Für bestimmte Arbeitnehmende gibt es Ausnahmen, etwa die vereinfachte Erfassung nach Art. 73b ArGV 1.

Wie halte ich Überstunden in Spitzenmonaten im Rahmen?

Der Plan zeigt den Überstunden- bzw. Überzeitzähler pro Person und prüft die hinterlegten Grenzen, bevor Sie freigeben. Schichten, die eine Person über die Grenze bringen würden, werden abgelehnt — mit Hinweis darauf, wer stattdessen verfügbar ist.